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H e s s i s c h e r T u r n v e r b a n d Landesausschuss Wandern
Informationen zur FÜL - Ausbildung
Folgende Unterlagen werden für den FÜL-Ausbildungslehrgang benötigt:
- Teilnehmerbogen mit der Turnpass-Nummer - Tabellarischer Lebenslauf mit turnerischen Werdegang - ärztliches Attest (- sporttauglich - Vorlage bei Lehrgangsbeginn) - 1 Passfoto (mit Namen auf der Rückseite) - Grundausbildung Erste Hilfe - 8 Doppelstunden Gültigkeitsdauer 3 Jahre (kann während der Ausbildung nachgereicht werden (die Bescheinigung über "Sofortmassnahmen am Unfallort" hat keine Gültigkeit) - Bestätigung über eine mehrjährige Praxis im Verein oder Vorturner-Ausbildung
Die Lehrgangsgebühr von 150,- € (incl. Lehrmaterial), ist während des 1. Ausbildungsabschnittes in bar zu zahlen. Bei PKW-Benutzung sind nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften zu bilden.
Zur Ausbildung kann nur zugelassen werden, wer das 18. Lebensjahr bei Lehrgangsbeginn vollendet hat.
Bei Nichtteilnahme wird die volle Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt, sofern nicht 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung eine schriftliche Absage erfolgt ist.
Verpflegung und Unterkunft sind frei. Bettwäsche ist vorhanden. Bitte Sportkleidung, Turnschuhe sowie Papier und Schreibzeug mitbringen; ebenso Badesachen.
Diese Ausbildung umfasst 120 Lehrstunden. Die Abschlussprüfung besteht aus einer Wissens-Überprüfung. Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer an sämtlichen Lehrgängen teilgenommen hat und dessen Unterlagen vollständig vorliegen.
Für mitgebrachte Sachen, insbesondere Wertgegenstände (Bargeld etc.) kann keine Haftung übernommen werden.
Im Übrigen machen wir darauf aufmerksam, dass bei etwaigen Sportunfällen die Versicherungsbedingungen gelten, wie sie der LSBH mit der Sportversicherung abgeschlossen hat. Schadensmeldungen für Unfallschäden sind deshalb über den Mitgliedsverein einzureichen.
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